Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Firma neomovie, www.neomovie-recruiting.de, Überseeallee 1, 20457 Hamburg (nachfolgend „neomovie” genannt) angenommenen Aufträge zur Produktion von animierten Erklärvideos, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kundens (nachfolgend „Kunde” genannt) durchgeführt werden.
„Kunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
1. Auftrag
Entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beauftragt der Kunde die Firma neomovie mit der Produktion eines animierten Erklärvideos. Ein Vertrag zwischen der Firma neomovie und dem Kunden kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Eine Auftragserteilung kann auch durch eine E-Mail erfolgen, wenn diese den Namen und die E-Mailadresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Signatur in Form einer Wiedergabe des Namens am Ende der Nachricht enthält. Dies gilt dann als Willenserklärung und ist rechtlich zulässig.
Unsere Erklärvideoangebote und –pakete stellen lediglich unverbindliche Aufforderungen an den Kunden dar, eine Anfrage bezüglich eines Projektes zu stellen. Es handelt sich hierbei um kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unserseits.
Eine Anfrage des Kunden zu einem möglichen Projekt stellt ebenfalls kein Angebot zur Annahme eines Auftrages dar.
2. Datenaustausch
Die unverschlüsselte Übermittlung von Daten im Internet kann nicht gewährleistet werden. Jeder Vertragspartner stellt auf seiner Seite auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem zur Verfügung.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen von neomovie bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.
3.2 Ein laufendes Projekt, das im Anschluss auf Kundenfeedback angewiesen ist und mehr als vier Wochen beim Kunden ohne Fortschritt hinsichtlich der Produktionsprozesse verweilt, gibt der Firma neomovie das Recht, die Abschlussrechnung bereits frühzeitig i. H. des noch ausstehenden Auftragswertes zzgl. der gesetzlichen MwSt. zu stellen. Projektarbeiten werden selbstverständlich weiterhin fortgesetzt bzw. abgeschlossen, sobald es kundenseitig durch Rückmeldung fortgeführt werden kann.
4. Korrekturwünsche, nachträgliche Anpassungen, Zusatzleistungen, Referenz
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, für ihn produzierte animierte Erklärvideos unverzüglich nach der Fertigstellung bzw. nach dem Erscheinen auf der Website oder bei einem Streaming Dienst Anbieter (bspw. www.youtube.com) zu prüfen und etwaige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Fertigstellung/ Einstellung schriftlich zu reklamieren. Erfolgt keine rechtzeitige Reklamation, entfallen jegliche Ansprüche (Gewährleistungsansprüche) des Kunden.
4.2 Für den Fall, dass der Kunde Änderungswünsche hat, die die Animation betreffen, werden diese bis zu einer maximalen Anzahl von drei Korrektur-/Anpassungs-Läufen kostenfrei durch die Firma neomovie umgesetzt. Änderungen, die über diese Anzahl hinausgehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.3 Sollte nach Fertigstellung des Films der Kunde Änderungen und / oder Zusatzleistungen wünschen, die im Angebot / Auftrag nicht vorgesehen waren, wird neomovie dem Kunden den Mehraufwand (zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) in Rechnung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, den Mehraufwand entsprechend zu vergüten.
4.4 Im Rahmen der Abnahme aufgekommene Änderungswünsche des Kunden werden von neomovie dann kostenfrei durchgeführt, soweit diese Änderungen bzw. Anpassungen im Storyboard /Angebot/ Auftrag vorgesehen sind. Für Änderungen die durch den Kunden verschuldet wurden, wie zum Beispiel nachträgliche Textänderungen betreffend den Sprechtext und die Vertonung, werden die von neomovie zusätzlich entstehenden Kosten durch die jeweilige Anpassung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.5 Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern.
4.6 Nach der vollständigen Erstellung des animierten Erklärvideos räumt der Kunde neomovie automatisch das Recht ein, den von der neomovie für den Kunden produzierten Film zeitlich und räumlich unbeschränkt als Referenz zu nutzen und angeben zu dürfen, und zwar an allen Stellen, wo neomovie es zeigen möchte. Sofern der Kunden hiermit nicht einverstanden ist, hat er neomovie schriftlich innerhalb von fünf Werktagen nach Fertigstellung des Erklärvideos hierüber zu unterrichten.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Texten, Fotos, Logos, Schriftarten und lizenzpflichtiger Musik erworben hat und frei darüber verfügen kann.
5.2 Der Kunde stellt neomovie von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei neomovie entstehen können.
5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von neomovie Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. neomovie kann Rechte und Pflichten aus dem Auftrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Kunde erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Solange der Kunde von der Übertragung nicht verständigt wurde, ist er berechtigt mit schuldbefreiender Wirkung an neomovie zu zahlen.
6. Rücktrittsrecht
6.1 neomovie behält sich ausdrücklich das Recht vor, auch nach Auftragserteilung die Produktion von animierten Erklärvideos aus Gründen abzulehnen, die für neomovie eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Produktion urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.
6.2 Der Kunde hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Kunden kein neues, den Anforderungen von neomovie entsprechendes Bildmaterial (Videos, Logos, Grafiken, Fotos, Texte, Schriftarten oder lizenzpflichtige Musik) zur Verfügung gestellt werden, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Trifft neomovie an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei neomovie bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Kunden noch keine Zahlungen erfolgt, so kann neomovie den Ersatz für bereits entstandene Kosten verlangen.
7. Preise
7.1 Für die Produktion gilt das im Zeitpunkt der Auftragsunterzeichnung jeweils aufgeführte gültige Angebot von neomovie, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
7.2 Die Preise, die von neomovie angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Sofern neomovie für die Erstellung eines Animationsvideos einen Pauschalpreis angeboten hat, bezieht dieser sich hälftig auf die konzeptionellen und hälftig auf die produzierenden Arbeiten durch neomovie. Der hälftige Rechnungsbetrag für konzeptionelle Arbeiten ist vorbehaltlich individueller Absprache im Voraus durch den Kunden zu entrichten. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8. Geltungsbereich
8.1 Für alle mit der neomovie abzuschließenden / abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die hier beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. neomovie erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn neomovie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
8.2 Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
9. Eigentumsübertragung
Erst nach der vollständigen Bezahlung des animierten Erklärvideos durch den Kunden gehen die mit dem animierten Erklärvideo verbundenen Rechte und Pflichten vollständig an den Kunden über. Ausdrücklich wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das erstellte animierte Erklärvideo nicht im TV-, Radio- und Kinoausstrahlungen gezeigt werden darf. Sofern der Kunden dies wünscht, hat er sich mit diesem Wunsch schriftlich an neomovie zu richten.
10. Haftung
10.1 Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet neomovie nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von neomovie.
10.2 In allen anderen Fällen haftet neomovie nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
11. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Hamburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist gleichfalls Hamburg.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von neomovie maßgebend.